Energieeffizienzgesetz nimmt RZ-Betreiber in die Pflicht

Was Betreiber von Rechenzentren jetzt beachten sollten.

(Siegen - 02.04.2024) – Das neue Energieeffizienzgesetz wurde Mitte November 2023 vom Bundestag verabschiedet, um den Energieverbrauch in Deutschland dauerhaft zu senken und so die geplanten Klimaziele zu erreichen.

Da Rechenzentren zu den energieintensivsten Anwendungen zählen, hat der Gesetzgeber in Abschnitt 4 (§§ 11-15) auch Betreiber privatwirtschaftlicher und öffentlicher RZs in die Pflicht genommen.

Die wichtigsten Fakten - kurz und knapp:

  • Energieeffizienzgesetz (EnEfG) betrifft Rechenzentren mit einer Nennanschlussleistung >300 kW
  •  Rechenzentren (Bestand oder Aufnahme Betrieb vor 07/26):
    - ab 07/2027: PUE <= 1,5
    - ab 07/2030: PUE <= 1,3
  •  Rechenzentren (Aufnahme Betrieb ab 07/26):
    - PUE von <= 1,2
    + ab 07/26: Energy Reuse Factor 10 %
    + ab 07/27: Energy Reuse Factor mindestens 15 %
    + ab 07/28: Energy Reuse Factor mindestens 20 %
  •  Einsatz von Strom aus erneuerbaren Energien: 2024 - 50 %, ab 2027 - 100 %
  •  RZ-Betreiber sind verpflichtet, Energiedaten an das Energieeffizienzregister für
    Rechenzentren (RZReg) zu melden.
  •  Ab 07/25 Einrichtung Energie- und Umweltmanagementsystem verpflichtend

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Rechenzentren sollen aktiv zur Einhaltung der Klimaziele beitragen