Krankenhauszukunftsgesetz

„Der Bund fördert die Digitalisierung der Krankenhäuser"

Und wir sorgen dafür, dass Sie davon profitieren!

Endlich ist es soweit – der Bund investiert 4,3 Mrd. EUR in die Krankenhausinfrastruktur des Landes. Seit September 2020 können Krankenhäuser und Kliniken die Förderung beantragen. Was ist das Krankenhauszukunftsgesetz?

Der Bund plant, das Digitalisierungsniveau und die technische Ausstattung der Krankenhäuser deutlich zu verbessern. Hierfür werden umfangreiche Mittel bereitgestellt, um die Projekte zielgerichtet durchführen zu können und notwendige Investitionen in Krankenhäuser anzuschieben.

Die DeRZ unterstützt Sie gerne als führender IT-Dienstleister und Spezialist für Planung und Umsetzung von Fördermaßnahmen bei der Antragsstellung sowie in der Projektphase.

4,3 Mrd. €
Fördervolumen

Wichtig!!!

15% des Fördervolumens
müssen auf IT-Sicherheit
verwandt werden

 
 

Förderfähige Vorhaben

Welche Vorhaben nach dem Krankenhauszukunftsgesetz förderfähig sind, können Sie im Detail
im § 19 Absatz 1 Satz 1 der Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV) nachlesen .

Im Einzelnen handelt es sich dabei um die folgenden 11 Maßnahmen:

technischen / informationstechnischen Ausstattung
Anpassung der technischen / informationstechnischen Ausstattung der Notaufnahme eines Krankenhauses an den jeweils aktuellen Stand der Technik
Effektive Team-Kommunikation
Effektive Team-Kommunikation
Patientenportalen
Einrichtung von Patientenportalen für ein digitales Aufnahme- und Entlassungsmanagement
Krankenhausleistungsangeboten
Abstimmung von Krankenhausleistungsangeboten. Einsatz von Cloud-basierter IT-Infrastrukturen
Digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation
Digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation
Onlinebasiertes Versorgungsnachweissystem für Bette
Onlinebasiertes Versorgungsnachweissystem für Betten
automatisierte Behandlungsentscheidungen
Entscheidungsunterstützungssysteme für automatisierte Behandlungsentscheidungen
telemedizinsche Netzwerke
Informationstechnische, kommunikationstechnische und robotikbasierte Anlagen, Systeme oder Verfahren und telemedizinsche Netzwerke
Digitales Medikationsmanagement
Digitales Medikationsmanagement
telemedizinsche Netzwerke
Anpassung von Patientenzimmer
Anpassung von Patientenzimmer an die besonderen Behandlungsformen im Falle einer Epidemie
 
 

Zusätzlich förderfähige Kosten:

  • Beratungsleistungen bei Planung und Umsetzung
  • Erforderliche personelle Maßnahmen / Schulungen der Mitarbeiter*innen
  • Räumliche (bauliche) Maßnahmen für IT-Systeme
  • Finanzierung der Zinsen, Tilgungen oder Verwaltungskosten der Darlehen
  • Nachweis über die zweckentsprechende Verwendung der Fördermittel

Der Weg zur Krankenhaus- und Klinikförderung

DER WEG ZUR KRANKENHAUS- UND KLINIKFÖRDERUNG

Wo genau sie heute bei der digitalen Transformation stehen und was noch erreicht werden kann, ist jedoch für viele Krankenhäuser und Kliniken nicht leicht zu ermitteln. In vielen Fällen finden sich die bekannten Defizite bei Reaktionsgeschwindigkeit, Kommunikation, Digitalisierung und IT-Sicherheit . Durch die gesetzlichen Neuerungen mit dem KHZG sollen Reifegrad-Messungen den Fortschritt der Digitalisierung in den Kliniken aufzeigen.

Bereits seit dem 2. September 2020 können Krankenhausträger ihren Unterstützungsbedarf dem jeweiligen Land melden, welches über die Förderung entscheidet und diese beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) beantragt. Die endgültige Entscheidung über förderfähige Projekte durch das BAS ist dabei an Voraussetzungen geknüpft, die für Krankenhäuser oft nicht leicht nachzuvollziehen sind.

Die erste bundesweite Erfassung des Reifegrads der Digitalisierung der Krankenhäuser soll zum 30. Juni 2021 erfolgen. Das KHZG bietet jetzt die Möglichkeit, Digitalisierungsvorhaben umzusetzen und damit die Patientenversorgung entscheidend zu verbessern.

Viele Krankenhäuser und Kliniken stehen aktuell vor der Herausforderung, Fördermittel zu beantragen, Einstiegsanalysen zur digitalen Reife zu generieren und konkrete Vorhaben umzusetzen. Auch die Aufgaben der Selektion des Förderbedarfs der Krankenhäuser, einer anschließende Beantragung beim BAS sowie die Bereitstellung eines Teils der finanziellen Mittel können zu ungeahnten Ausmaßen anwachsen.

Aus unseren Kundengesprächen wissen wir, welche offenen Flanken sich darstellen können.

Unser Expertenteam bietet die Fachexpertise rund um die Digitalisierung von Krankenhäusern und Kliniken.

" UND WIR WISSEN, WORAUF ES BEI DER BEANTRAGUNG VON FÖRDERMITTELN ANKOMMT."

Wie Sie jetzt das Zukunftsprogramm für Ihr Krankenhaus starten?

„Die DeRZ ist zertifizierter IT-Dienstleister.“

Unsere Mitarbeiter*innen sind vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) nach § 21 Absatz 5 Satz 1 Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV) geschult und berechtigt, Projekte im Rahmen des Krankenhausstrukturfonds zu entwickeln und umzusetzen.

Die DeRZ ist
zertifizierter IT-Dienstleister

Kontaktieren Sie uns unverbindlich, wir helfen gerne!

Dr. Dieter Schmitz
Dr. Dieter Schmitz

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Michael Kavermann
Michael Kavermann

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 
 

Unser DeRZ Leistungsportfolio "SCHWARZ - ROT - GOLD" in Übersicht

SCHWARZ

 
  • Definition eines pragmatischen
    DIGITALEN ZIELBILDES
  • Prüfung von bis zu
    20 PROJEKTEN
  • Erstellung einer
    5 JAHRES-ROADMAP
  • Förderantragsstellung für
    3 AUSGEWÄHLTE PROJEKTE INKL: IT-SECURITY-ANTEILE
  • Kostenvalidierung durch
    GESPRÄCHE MIT DIENSTLEISTERN
  • Ableitung einer
    HANDLUNGSEMPFEHLUNG
  • ICT-CHECK
    mit Handlungsempehlungen
  • IT-SECURITY QUICK-CHECK
    mit Handlungsempehlungen
  • UNTERSTÜZUNG BEI DEN VERGABEVERFAHREN
  • UNTERSTÜZUNG BEI DDER PROJEKTIMPLEMENTIERUNG und PROGRAMM-MANAGEMENT
  • Optional Buchbar

ROT

 
  • Definition eines pragmatischen
    DIGITALEN ZIELBILDES
  • Prüfung von bis zu
    20 PROJEKTEN
  • Erstellung einer
    5 JAHRES-ROADMAP
  • Förderantragsstellung für
    3 AUSGEWÄHLTE PROJEKTE INKL: IT-SECURITY-ANTEILE
  • Kostenvalidierung durch
    GESPRÄCHE MIT DIENSTLEISTERN
  • Ableitung einer
    HANDLUNGSEMPFEHLUNG
  • ICT-CHECK
    mit Handlungsempehlungen
  • IT-SECURITY QUICK-CHECK
    mit Handlungsempehlungen
  • UNTERSTÜZUNG BEI DEN VERGABEVERFAHREN
  • UNTERSTÜZUNG BEI DDER PROJEKTIMPLEMENTIERUNG und PROGRAMM-MANAGEMENT
  • Optional Buchbar

GOLD

 
  • Definition eines pragmatischen
    DIGITALEN ZIELBILDES
  • Prüfung von bis zu
    20 PROJEKTEN
  • Erstellung einer
    5 JAHRES-ROADMAP
  • Förderantragsstellung für
    3 AUSGEWÄHLTE PROJEKTE INKL: IT-SECURITY-ANTEILE
  • Kostenvalidierung durch
    GESPRÄCHE MIT DIENSTLEISTERN
  • Ableitung einer
    HANDLUNGSEMPFEHLUNG
  • ICT-CHECK
    mit Handlungsempehlungen
  • IT-SECURITY QUICK-CHECK
    mit Handlungsempehlungen
  • UNTERSTÜZUNG BEI DEN VERGABEVERFAHREN
  • UNTERSTÜZUNG BEI DDER PROJEKTIMPLEMENTIERUNG und PROGRAMM-MANAGEMENT
  • Optional Buchbar