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Kabelmanagement

Dem Kabelmanagement kommt in einem Rechenzentrum eine besondere Rolle zu. Neben bestimmten Biegebeanspruchungen, die durch den Hersteller vorgegeben sind, müssen die Knickbeanspruchung, Torsionskräfte und Zugkräfte beachtet werden. Werden Kabel beispielsweise zu stark gebogen, reduzieren sich die Übertragungsbandbreiten und –reichweiten.

Kabelschott

Kabelabschottungen in Wänden und Decken verhindern, dass sich im Brandfall Flammen, Rauch und Gase von Raum zu Raum oder über Geschosse ausbreiten können. Im Rechenzentrumsbereich sollte der Kabelschottbau mit Brandschutzmörtel als Hartschott ausgeführt werden.


Kaltgangeinhausung

Bei der Kaltgangeinhausung wird der Kaltluftbereich eines Rechenzentrums konsequent von Warmluftbereich getrennt. Die Kaltluft wird bei der Kaltgangeinhausung durch den Doppelboden strömend direkt an die Verbraucher geleitet. Dabei wird allen installierten Servern über die gesamte Schrankhöhe eine gleich bleibend kalte Luft zugeführt. Das Wärmepolster an der Decke des Rechenzentrums hat keinen Einfluss mehr, da keine Heißluftverwirbelungen möglich sind.

Klimatisierung

Die Klimatisierung eines Rechenzentrums oder Serverraums ist ein sehr wichtiges Kriterium bei der Planung. Sie sichert den reibungslosen Betrieb und somit eine hohe Betriebssicherheit. Neben der Luftkühlung, bei der an der Vorderseite kühle Luft aus dem Raum angesaugt und warme Luft an der Rückseite ausgeblasen wird, hat sich die Kaltgang-Warmgang-Anordnung mit Doppelboden etabliert. Fragen, die bei der Planung gestellt werden sollten, sind: Ist die Klimatisierung redundant ausgelegt? Ist sie zukunftsfähig in Bezug auf wachsende Anforderungen? Ist die Luftverteilung bzw. der Wärmeaustausch individuell auf die eingesetzte Servertechnik abgestimmt?


KonTraG

Das "Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich" besagt: "Der Vorstand hat geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden." (§ 91 Abs. 2 AktG). Dies bedeutet, dass Geschäftsführer bei mangelhafter physikalischer IT-Sicherheit im Allgemeinen und IT-Sicherheit im Speziellen grob fahrlässig handeln und persönlich haften, wenn dem Unternehmen dadurch Schaden zugeführt wird.

Krisenmanagement

Zum IT-Krisenmanagement gehören alle Aktivitäten, die im Notfall eine effektive Reaktion zur Erhaltung und zum Wiederanlauf der IT-Prozesse ermöglichen. Konkret sind das die Erkennung und Einordnung des Notfalls, die Reaktion auf Notfälle, die Vorbereitung auf Notfälle und die regelmäßige Aktualisierung der Notfallplanungen. Das IT-Krisenmanagement betrifft alle IT-Prozesse, Anwendungen, Systeme und Infrastrukturen einer Organisation. Es muss organisationsübergreifend ein Modell für den Umgang mit Notfällen und deren Bewältigung geben, das Alarmierungsprozesse und Eskalationskriterien enthält. Zudem müssen für den Einzelnen konkrete Hilfestellungen, Prozesse sowie Aktivitäten zum Umgang mit dem konkreten Notfall gegeben sein.

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